Renovierungskosten absetzen: So sparen Sie Steuern
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Renovierungskosten absetzen: So sparen Sie Steuern
Erfahren Sie, wie Sie Renovierungskosten absetzen können. Dieser Guide zeigt deutschen Hausbesitzern, welche Ausgaben steuerlich absetzbar sind und wie Sie…
Setzen Sie 20% der Handwerker-Arbeitskosten ab, maximal 1.200 € jährlich
Nur per Überweisung bezahlte Rechnungen mit getrennten Arbeitskosten sind absetzbar
Prüfen Sie KfW/BAFA-Förderungen; oft lukrativer als Steuerabzug, nicht kombinierbar
Großprojekte auf zwei Jahre verteilen, um 1.200 € Steuerersparnis optimal zu nutzen
Die zwei schönsten Momente bei einer Renovierung? Wenn der letzte Pinselstrich trocken ist und wenn man merkt, dass das Finanzamt einen Teil der Rechnung übernimmt. Ja, das geht wirklich. Sie können einen erheblichen Teil Ihrer Renovierungskosten von der Steuer absetzen, wenn Sie wissen, wie es geht. Und wir zeigen Ihnen, wie Sie sich diesen Teil vom Kuchen holen, ganz ohne Krümel auf dem neuen Parkett zu hinterlassen.
Was sind absetzbare Renovierungskosten?
Bevor wir ans Eingemachte gehen, müssen wir kurz die Begriffe klären, denn das Finanzamt liebt genaue Definitionen fast so sehr wie wir eine perfekt gezogene Silikonfuge. Es gibt einen Unterschied zwischen Renovieren, Sanieren und Modernisieren so die Sparkasse.
Renovieren: Das sind die „Schönheitsreparaturen“. Wände streichen, Böden neu verlegen, die Küche aufhübschen. Es geht darum, Abnutzungserscheinungen zu beseitigen.
Sanieren: Hier wird es ernster. Sanieren bedeutet, Mängel zu beheben und die Bausubstanz wieder instand zu setzen. Ein undichtes Dach, feuchte Kellerwände, eine veraltete Elektrik – das sind Sanierungsfälle.
Modernisieren: Das ist die Kür. Sie bringen Ihr Haus auf den neuesten Stand, oft um den Wohnkomfort oder die Energieeffizienz zu verbessern. Der Einbau einer neuen, effizienten Heizung oder dreifach verglaster Fenster fällt hierunter.
Für das Finanzamt ist die gute Nachricht: Bei selbstgenutztem Wohnraum sind die Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten für all diese Arbeiten als Handwerkerleistungen absetzbar. Egal, ob Sie es Renovierung oder Sanierung nennen.
Was können Sie also konkret absetzen?
Arbeitskosten: Der Lohn des Malers, Fliesenlegers, Installateurs oder Elektrikers.
Fahrtkosten: Die Anfahrt der Handwerker zu Ihrer Baustelle.
Maschinenkosten: Die Nutzung von Geräten, die der Handwerker mitbringt.
Was leider nicht geht, sind die Materialkosten. Die Fliesen, die Farbe, das neue Waschbecken – die bezahlen Sie komplett aus eigener Tasche. Wichtig ist auch die Abgrenzung zu Neubauten. Kosten, die im Zusammenhang mit einem Neubau anfallen, sind nicht als Handwerkerleistung absetzbar. Es muss sich um Arbeiten im oder am bestehenden Haushalt handeln .
Verabschieden Sie sich vom Papierkram und gewinnen Sie Ihre Zeit mit Donizo zurück.
Handwerker in ganz Europa vertrauen auf Donizo für ihre Angebote und Rechnungen, während sie sich auf das konzentrieren, was sie am besten können: ihr Handwerk.
Wie können Hausbesitzer Renovierungskosten von der Steuer absetzen?
Jetzt zum praktischen Teil. Wie bekommen Sie Ihr Geld zurück? Es ist einfacher, als eine Wasserwaage zu bedienen, wenn man ein paar Regeln beachtet.
Die oberste Regel lautet: Kein Bargeld! Das Finanzamt akzeptiert nur Rechnungen, die per Überweisung bezahlt wurden. Der nette Handwerker, der Ihnen einen „Sonderpreis“ ohne Rechnung anbietet, kostet Sie am Ende mehr, weil Sie nichts absetzen können.
Die Voraussetzungen im Überblick:
Ordnungsgemäße Rechnung: Sie benötigen eine offizielle Rechnung, auf der die Arbeitskosten getrennt von den Materialkosten ausgewiesen sind. Bitten Sie den Handwerker, das klar aufzuschlüsseln.
Zahlung per Überweisung: Bewahren Sie den Kontoauszug oder den Überweisungsbeleg als Nachweis auf. Barzahlungen mit Quittung werden nicht anerkannt.
Leistung im eigenen Haushalt: Die Arbeiten müssen in Ihrer selbstgenutzten Wohnung, Ihrem Haus oder auf dem dazugehörigen Grundstück stattfinden.
Die Höchstgrenze ist ebenfalls wichtig: Sie können 20 % der Arbeitskosten von maximal 6.000 € pro Jahr absetzen. Das ergibt eine maximale Steuerersparnis von 1.200 € pro Jahrgemäß § 35a EStG. Diese Summe wird direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen, was deutlich mehr bringt als eine Reduzierung des zu versteuernden Einkommens.
In der Steuererklärung tragen Sie die Kosten in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen ein.
Beispielrechnung: Handwerkerleistungen absetzen
Stellen wir uns vor, Sie lassen Ihr Badezimmer für 6.000 € renovieren. Die Rechnung des Handwerkers sieht so aus:
Damit nichts schiefgeht, hier unsere bewährte Baustellen-Checkliste für den Papierkram:
Detaillierten Kostenvoranschlag einholen, der Arbeits- und Materialkosten trennt.
Einen offiziellen Vertrag mit dem Handwerksbetrieb abschließen.
Auf einer ordnungsgemäßen Rechnung bestehen.
Rechnungsbetrag ausschließlich per Banküberweisung zahlen.
Rechnung und Zahlungsnachweis (Kontoauszug) sorgfältig aufbewahren.
Die absetzbaren Kosten (20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 €) in die Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ Ihrer Steuererklärung eintragen.
Den jährlichen Höchstbetrag im Auge behalten und größere Projekte eventuell über zwei Jahre verteilen.
Förderprogramme und Zuschüsse für energetische Renovierungen
Wenn Sie nicht nur verschönern, sondern Ihr Haus fit für die Zukunft machen wollen, wird es noch interessanter. Für energetische Sanierungen gibt es nämlich großzügige Förderungen vom Staat, die oft weit über die steuerliche Absetzbarkeit hinausgehen. Die beiden wichtigsten Anlaufstellen sind die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).
Diese Programme sind besonders relevant, da das Gebäudeenergiegesetz (GEG) immer strengere Anforderungen an die Energieeffizienz stellt. Eine alte Heizung oder schlecht isolierte Fenster können schnell zu einer Sanierungspflicht führen.
Hier sind einige der wichtigsten Programme:
KfW 261 – Effizienzhaus-Sanierung: Ein Kredit mit hohem Tilgungszuschuss, wenn Sie Ihr Haus zu einem KfW-Effizienzhaus sanieren.
KfW 458 – Heizungsförderung für Privatpersonen: Ein Zuschuss für den Einbau von klimafreundlichen Heizungen.
KfW-Ergänzungskredit 358/359: Ein zinsgünstiger Kredit, der mit der BAFA-Förderung kombiniert werden kann.
KfW 270 – Erneuerbare Energien: Ein Förderkredit für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, wie Photovoltaik.
BAFA (BEG-Einzelmaßnahmen): Direkte Zuschüsse für einzelne Maßnahmen wie Dämmung, Fenstertausch oder den Einbau einer Wärmepumpe.
Wichtig: Förderungen und die steuerliche Absetzung von Handwerkerleistungen für dieselbe Maßnahme schließen sich meistens aus. Man muss sich entscheiden, was sich mehr lohnt – was meistens die direkten Zuschüsse sind.
Finanzierung Ihrer Renovierung: Optionen und Tipps
Die wenigsten haben die Kosten für eine komplette Dachsanierung (gut und gerne mal 25.000 € oder mehr) einfach so auf dem Konto liegen schätzt Dr. Klein. Also muss eine Finanzierung her. Glücklicherweise gibt es da mehr Optionen als nur den Sparstrumpf zu plündern.
Klassischer Ratenkredit: Banken wie die Sparkasse oder die Genossenschaftliche FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken bieten Modernisierungskredite an. Sie sind oft unkompliziert und schnell verfügbar, aber die Zinsen können höher sein als bei grundschuldabgesicherten Darlehen.
Bausparvertrag: Der Klassiker. Wenn Sie bereits einen Bausparvertrag haben, können Sie ihn für die Renovierung nutzen und von den oft günstigen Darlehenszinsen profitieren. Ideal für alle, die gerne im Voraus planen.
Immobiliendarlehen: Bei sehr großen Summen kann es sich lohnen, eine Grundschuld auf die Immobilie eintragen zu lassen. Die Zinsen sind meist niedriger, der Aufwand ist aber höher.
Eigenkapital: Die günstigste Variante, da keine Zinsen anfallen. Es ist immer eine gute Idee, einen Teil der Kosten selbst zu tragen, um die Kreditsumme und damit die Zinslast zu senken so die Empfehlung der Norisbank.
Vergleichen Sie die Angebote genau. Ein guter Finanzberater, zum Beispiel von ImmoScout24 oder Dr. Klein, kann helfen, die passende Lösung für Ihr Projekt zu finden.
Welche Renovierungskosten sind im Badezimmer steuerlich absetzbar?
Das Badezimmer ist ein Paradebeispiel. Hier verschwimmen die Grenzen zwischen Instandhaltung und Luxussanierung gerne mal. Grundsätzlich gilt auch hier: Die Arbeitskosten für den Fliesenleger, Installateur und Elektriker sind absetzbar.
Beispiele für absetzbare Arbeiten im Bad:
Austausch von Fliesen an Wand und Boden
Erneuerung von Dusche, Badewanne oder Waschbecken
Installation neuer Wasserleitungen oder Heizkörper
Malerarbeiten an Decke und Wänden
Das Finanzamt unterscheidet hier zwischen Erhaltungsaufwand (absetzbar) und Herstellungskosten (nicht sofort absetzbar). Wenn Sie nur die alten Fliesen durch neue ersetzen, ist das klar Erhaltungsaufwand. Wenn Sie aber Wände versetzen und aus einem kleinen Bad eine riesige Wellness-Oase machen, könnten Teile davon als Herstellungskosten gewertet werden. Im Zweifel gilt: Solange Sie den Standard der Wohnung nicht wesentlich heben, sind Sie auf der sicheren Seite.
Sonderfall vermietete Immobilie: Was gilt hier?
Wenn Sie als Hausbesitzer eine Immobilie nicht nur selbst bewohnen, sondern auch vermieten, gelten für Sie andere, aber nicht weniger interessante Regeln. In diesem Fall können Sie Renovierungskosten nicht als Handwerkerleistungen absetzen, sondern als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Der große Vorteil: Sie können hier sowohl Arbeits- als auch Materialkosten geltend machen.
Erhaltungsaufwand: Kleinere Reparaturen und Renovierungen können Sie in der Regel im selben Jahr komplett absetzen.
Herstellungskosten: Größere Modernisierungen, die den Wert der Immobilie deutlich steigern, müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden.
Eine wichtige Frage im Mietrecht ist, ob Sie die Kosten auf Ihre Mieter umlegen können. Nach einer Modernisierung (z. B. Einbau besserer Fenster) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Kosten auf die Jahresmiete umlegen. Reine Instandhaltungsmaßnahmen können Sie nicht umlegen erklärt Objego. Das ist Ihre Pflicht als Vermieter. Eine saubere Planung und Kommunikation mit den Mietern ist hier das A und O, um den Frieden im Haus zu wahren.
Was Sie über die Absetzbarkeit von Renovierungskosten wissen sollten
Am Ende des Tages ist es doch so: Jede Schraube, die man festzieht, und jede Wand, die man streicht, ist eine Investition in das eigene Zuhause. Und wenn der Staat dabei ein wenig mithilft, fühlt es sich gleich doppelt so gut an. Dieser Leitfaden gibt Ihnen das Rüstzeug, um die Steuervorteile nicht liegen zu lassen, von der einfachen Malerarbeit bis zur komplexen energetischen Sanierung mit KfW-Förderung.
Der Schlüssel zum Erfolg liegt, wie so oft auf dem Bau, in der Planung. Sprechen Sie frühzeitig mit Ihren Handwerkern über die Rechnungsstellung und mit einem Steuerberater über die optimale Strategie, besonders bei größeren Projekten. Die Gesetze und Förderlandschaften ändern sich, auch mit Blick auf 2026, aber die Grundprinzipien bleiben: Belege sammeln, per Überweisung zahlen und die richtigen Kreuze in der Steuererklärung machen. Dann klappt's auch mit dem Finanzamt.
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